17.
Februar

Die Mietrechtsreform zu Januar 2019 trifft auf erhebliches Interesse. Das von unseren Rechtsanwälten Scheidacker & Stiegert angebotene Seminar am 11.02.2019 war binnen weniger Stunden ausgebucht, und als wir einen zusätzlichen Termin auf den 18.02.2019 organisierten, war auch dieser binnen weniger Stunden ausgebucht. RA Scheidacker hat zudem auf mehreren externen Veranstaltungen zu dem Thema referiert – freie Stühle gab es nirgends.

Die hohe Brisanz spiegelt die Entwicklungen in der Praxis wieder: die Mietpreisbremse ist in der Wahrnehmung der Bevölkerung angekommen und die Fälle, in denen darum gestritten wird, nehmen zu. Die Reform führt aber nicht nur zu Verschärfungen der Mietpreisbremse, sondern senkt auch die Modernisierungsumlage auf 8% jährlich, führt eine befristete absolute Kappung von 2 oder 3 Euro/qm ein, neue Schadensersatz- und Bußgeldvorschriften und sie unternimmt im Rahmen dieser Themen den zaghaften Versuch einer Rücksichtnahme auf das Wohnungseigentums-Recht.

Einen kurzen Überblick in vier Teilen gibt es im Rechtsblog von RA Tobias Scheidacker sowie im Heft 2/2019 der Zeitschrift “Das Grundeigentum”, das Skript zu den Seminarveranstaltungen können deren Teilnehmer hier herunterladen. Wenn Sie selbst eine Veranstaltung zu den Mietrechtsänderungen durchführen möchten oder Ihre Kunden anwaltliche Unterstützung dazu benötigen, sprechen Sie uns gern an.

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