05.
Februar

Jetzt ist es so weit: in den nächsten Tagen oder Wochen wird Berliner MietenWoG in Kraft treten. Es hat zuletzt noch einmal gravierende Änderungen gegenüber dem Stand des zweiten Entwurfs aus November erfahren, namentlich seine Umsetzung betreffend. RA Tobias Scheidacker wird am 17.02.2020 ein Vortragsseminar im Konrad-Adenauer-Haus hierzu veranstalten.

Für Sie als Verwalter und/oder Eigentümer ist der Umgang mit der Situation nicht einfach. Über die fehlende Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin und die anderen verfassungsrechtlichen Einwände wurde schon viel diskutiert. Dennoch: für die Zeit bis zur vermutlichen Aufhebung einiger oder aller seiner Bestandteile durch die Gerichte wird uns das Gesetz in der Praxis beschäftigen. Es gilt, Haftungsrisiken zu vermeiden, mit Mietern und Eigentümern korrekt zu kommunizieren und Schäden für die Klientel, möglicherweise langfristige, zu verhindern. Auch stellen sich eine ganze Reihe strategischer Grundsatzfragen.

Zu weiteren Informationen und zur Anmeldung gelangen Sie hier.

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