
Seminar zum Mietendeckel am 17.02.2020
Jetzt ist es so weit: in den nächsten Tagen oder Wochen wird Berliner MietenWoG in Kraft treten. Es hat zuletzt noch einmal gravierende Änderungen gegenüber dem Stand des zweiten Entwurfs aus November erfahren, namentlich seine Umsetzung betreffend. RA Tobias Scheidacker wird am 17.02.2020 ein Vortragsseminar im Konrad-Adenauer-Haus hierzu veranstalten.
Für Sie als Verwalter und/oder Eigentümer ist der Umgang mit der Situation nicht einfach. Über die fehlende Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin und die anderen verfassungsrechtlichen Einwände wurde schon viel diskutiert. Dennoch: für die Zeit bis zur vermutlichen Aufhebung einiger oder aller seiner Bestandteile durch die Gerichte wird uns das Gesetz in der Praxis beschäftigen. Es gilt, Haftungsrisiken zu vermeiden, mit Mietern und Eigentümern korrekt zu kommunizieren und Schäden für die Klientel, möglicherweise langfristige, zu verhindern. Auch stellen sich eine ganze Reihe strategischer Grundsatzfragen.
Zu weiteren Informationen und zur Anmeldung gelangen Sie hier.

Seminar zum Mietspiegel 2019 am 22.05.2019
Im Mai erscheint der Mietspiegel 2019. Erhebungsstichtag war der 01.09.2018. Rechtsanwalt Scheidacker ist Mitglied der Arbeitsgruppe Mietspiegel am Berliner Senat und Autor des seit 2011 erscheinenden Handbuchs, in welchem die Rechtsprechung zu Mieterhöhungen, Mietspiegel und sämtlichen Spannenmerkmalen aufgearbeitet ist.
Am 22.05.2019 wird RA Scheidacker ein Seminar zum neuen Mietspiegel 2019 abhalten, voraussichtlich im Konrad-Adenauer-Haus Saal 1. Ihr Interesse an einer Teilnahme können Sie bei uns vormerken lassen, die Plätze werden dann nach der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. email: marx@ikb-law.de

Neues Mietrecht ab 01.01.2019
Die Mietrechtsreform zu Januar 2019 trifft auf erhebliches Interesse. Das von unseren Rechtsanwälten Scheidacker & Stiegert angebotene Seminar am 11.02.2019 war binnen weniger Stunden ausgebucht, und als wir einen zusätzlichen Termin auf den 18.02.2019 organisierten, war auch dieser binnen weniger Stunden ausgebucht. RA Scheidacker hat zudem auf mehreren externen Veranstaltungen zu dem Thema referiert – freie Stühle gab es nirgends.
Die hohe Brisanz spiegelt die Entwicklungen in der Praxis wieder: die Mietpreisbremse ist in der Wahrnehmung der Bevölkerung angekommen und die Fälle, in denen darum gestritten wird, nehmen zu. Die Reform führt aber nicht nur zu Verschärfungen der Mietpreisbremse, sondern senkt auch die Modernisierungsumlage auf 8% jährlich, führt eine befristete absolute Kappung von 2 oder 3 Euro/qm ein, neue Schadensersatz- und Bußgeldvorschriften und sie unternimmt im Rahmen dieser Themen den zaghaften Versuch einer Rücksichtnahme auf das Wohnungseigentums-Recht.
Einen kurzen Überblick in vier Teilen gibt es im Rechtsblog von RA Tobias Scheidacker sowie im Heft 2/2019 der Zeitschrift „Das Grundeigentum“, das Skript zu den Seminarveranstaltungen können deren Teilnehmer hier herunterladen. Wenn Sie selbst eine Veranstaltung zu den Mietrechtsänderungen durchführen möchten oder Ihre Kunden anwaltliche Unterstützung dazu benötigen, sprechen Sie uns gern an.