Arbeitsrecht
IKB FACHANWÄLTE
Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Dr. Hansen berät in allen Belangen des individualen und kollektiven Arbeitsrechts. Dies umfasst die Erstellung und Prüfung von Arbeits- und Geschäftsführerverträgen sowie die Beratung zu Ansprüchen auf Lohn/Gehalt, Sozialleistungen etc. Im Konflikt erfolgt die Begleitung bei Kündigungen oder die Verhandlung von Aufhebungsverträgen.
Weitere Beispiele sind:
- Annahmeverzug
- Vertragsstrafen
- Arbeitnehmerhaftung
- Arbeitszeugnis - ggf. Zeugnisberichtigungsklage
- variable Vergütung, Provisionen
- Urlaub
- Mutterschutz
- Verfallsklausel
- außerdienstliches Verhalten
- Versetzungen
- Konkurrenzschutz und Wettbewerbsverbote;
- Dienstwagen –Privatnutzung, /-Übernahmeverpflichtung
- Befristung von Arbeitsverträgen
- Insolvenz des Arbeitgebers
- Schwerbehinderung – Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung
Gegenstand der Tätigkeit im kollektiven Arbeitsrecht ist u. a. die Verhandlung von
- Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleichen und Sozialplänen, einschließlich Einigungsstellenverfahren
sowie die Beratung zu Fragen
- der Mitbestimmung und des Betriebsverfassungsrechts.