Arbeitsrecht

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IKB FACHANWÄLTE

Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Dr. Hansen berät in allen Belangen des individualen und kollektiven Arbeitsrechts. Dies umfasst die Erstellung und Prüfung von Arbeits- und Geschäftsführerverträgen sowie die Beratung zu Ansprüchen auf Lohn/Gehalt, Sozialleistungen etc. Im Konflikt erfolgt die Begleitung bei Kündigungen oder die Verhandlung von Aufhebungsverträgen.

Weitere Beispiele sind:

  • Annahmeverzug
  • Vertragsstrafen
  • Arbeitnehmerhaftung
  • Arbeitszeugnis - ggf. Zeugnisberichtigungsklage
  • variable Vergütung, Provisionen
  • Urlaub
  • Mutterschutz
  • Verfallsklausel​
  • außerdienstliches Verhalten
  • Versetzungen
  • Konkurrenzschutz und Wettbewerbsverbote;
  • Dienstwagen –Privatnutzung, /-Übernahmeverpflichtung
  • Befristung von Arbeitsverträgen
  • Insolvenz des Arbeitgebers
  • Schwerbehinderung – Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung

Gegenstand der Tätigkeit im kollektiven Arbeitsrecht ist u. a. die Verhandlung von

  • Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleichen und Sozialplänen, einschließlich Einigungsstellenverfahren

sowie die Beratung zu Fragen 

  • der Mitbestimmung und des Betriebsverfassungsrechts.