MEDIATION
IKB FACHANWÄLTE
Mediation und Mediationsverfahren
Zwischen Ihnen und einer Rechtpartnerin/einem Rechtspartner ist ein Konflikt entstanden. Sie möchten oder müssen mit dieser Partnerin/diesem Partner weiter zu tun haben und wollen sich auch in der Zukunft respektvoll begegnen. Deswegen wünschen Sie sich eine nachhaltige, einvernehmliche Streitbeilegung, bei der Ihre persönlichen Interessen berücksichtigt werden, schnell, kostengünstig und ohne eine Gerichtsverhandlung.
Dann kommt für Sie eine Anwaltsmediation in Frage:
In der Anwaltsmediation erarbeiten Sie in einem vertraulichen Umfeld eine tragfähige, zukunftsorientierte Lösung, die im Falle einer notariellen Abschlussvereinbarung die gleiche Wirkung entfaltet, wie ein Urteil.
Sie benötigen aber kein Gericht. Vielmehr begleitet Sie Frau Dr. Rosenstock als Rechtsanwältin und ausgebildete Mediatorin bis zu einer Abschlussvereinbarung als unabhängige Dritte im Rahmen eines klar strukturierten Verfahrens. Dieses Verfahren ist geeignet, festgefahrene Konflikte zu lösen.
Speziell psychologisch geschult und für die Mediation ausgebildet, ermöglicht Ihnen Frau Dr. Rosenstock durch die Anwendung einer phasen- und lösungsorientierten Methode eine Konfliktbeilegung, die allen Interessen gleichermaßen dient.
Mediationen sind freiwillig, eigenverantwortlich und erfordern die Bereitschaft zur Kooperation, anstatt zur Konfrontation. Wenn Sie diese Voraussetzungen mitbringen, ist Ihr Fall, wie im Grunde genommen jeder Fall, mediationsgeeignet. Aber, besonders in den von uns spezialisiert angebotenen Fachgebieten kann eine Mediation sinnvoll sein. So kann es gelingen, in einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder im Mietverhältnis Blockadesituationen aufzubrechen oder z.B. eine gestörte Kommunikation zwischen Arbeitgeberinnen oder Arbeitgebern und ihren Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern wieder in Gang zu bringen. Bereits von Ihnen ggf. beauftragte Parteianwälte stehen Ihnen im Mediationsverfahren, wenn Sie dies wünschen, als Verfahrensbeistände bei.
Die Mediation ist in jedem Stadium einer Auseinandersetzung, auch wenn Sie sich bereits vor Gericht streiten, möglich.
Wenn Sie an einer Mediation interessiert sind, beachten Sie bitte:
Die Mediatorin ist unabhängig und neutral. Eine Vorbefassung begründet gem. § 3 Abs.2 MediationsG eine absolutes, selbst bei Zustimmung der Parteien eingreifendes Tätigkeitsverbot.
Wenn Sie sich über die Inhalte und den Ablauf sowie die Kosten des Mediationsverfahrens informieren möchten und an einer Mediation in unserem Hause interessiert sind, vereinbaren Sie bitte einen gemeinsamen Termin für sich und Ihre Konfliktpartei bei Frau Dr. Rosenstock. Achten Sie bitte darauf, dass Sie in dieser telefonischen oder schriftlichen Kontaktaufnahme noch keine Inhalte schildern. Nur auf diese Weise ist die Neutralität der Mediatorin sichergestellt.
Erst in dem gemeinsame Kontaktaufnahme- und Informationsgespräch entscheiden Sie dann, ob eine Mediation durchgeführt werden soll.