WOHNUNGSEIGENTUM
IKB FACHANWÄLTE
Wohnungseigentum
Wir betreuen WEGen und einzelne Eigentümer in allen Angelegenheiten, zum Beispiel
- übernehmen wir Anfechtungsprozesse, mit welchen uns WEG-Verwalter namens der beklagten Eigentümer mandatieren
- treiben wir rückständiges Hausgeld bei
- führen wir Zwangsvollstreckungen in Wohnungsgrundbücher durch
- beraten wir Sie und die WEG bei der Vorbereitung und Formulierung von Beschlüssen
- geben juristische Unterstützung bei Baumaßnahmen
- klären Rechtsbeziehungen zu Grundstücksnachbarn (z.B. bei der Beendigung von Wegerechtsverträgen oder Überbauten) oder überarbeiten in die Jahre gekommene Teilungserklärungen
Für einzelne Eigentümer führen wir Anfechtungsprozesse gegen nicht ordnungsgemäße Beschlüsse. Übrigens helfen wir auch bei der Suche nach einer passenden Verwaltung.
Zwangsvollstreckung
Der Abschluß des Gerichtsverfahrens ist nicht notwendigerweise das Ende unserer Arbeit für Sie. Wird nicht freiwillig geräumt, gezahlt oder sonst getan, was das Gericht für Sie titulierte, setzen wir Ihre Rechte in der Zwangsvollstreckung weiter durch, und zwar auf allen möglichen Wegen, z.B. mit
- Räumungsvollstreckungen
- Zahlungsvollstreckung in Grundbücher
- Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher
- Pfändungen von Konten, Arbeitseinkommen, Mietkautionen und anderen Forderungen des Schuldners gegen Dritte
- Vollstreckung in das bewegliche Schuldnervermögen
- Abgabe von Vermögensauskünften, ggf. Haftbefehle zur Erzwingung
- spezielle gerichtliche Vollstreckungsverfahren, bspw. auf Kostenvorschuß für Ersatzvornahmen oder
- die Erzwingung höchstpersönlicher Handlungen